Volksverhetzung
Erneut Vorermittlungsverfahren gegen Höcke: Vorwurf Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft Gera hat Vorermittlungen gegen Björn Höcke eingeleitet. In gleich zwei Verfahren könnte die Behörde eine Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten erwirken. Höcke soll unter anderem eine Demonstration „Rechts“ mit „Fackelmärsche der Nazis“ verglichen haben.
Von
Die Immunität von Björn Höcke soll erneut aufgehoben werden. Nachdem bekannt wurde, dass der AfD-Politiker in einem Gerichtsverfahren in Halle keine Freiheitsstrafe befürchten muss, meldete sich am Donnerstag die nächste Staatsanwaltschaft zu Wort. Die Behörde der ostthüringischen Stadt Gera hat mit Vorermittlungen begonnen, bestätigte ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).
Demnach wird in gleich zwei Verfahren eine Aufhebung von Höckes Immunität als Abgeordneter des thüringischen Landtags geprüft. Höcke soll eine Leipziger Demonstration „gegen Rechts“ mit Märschen in der NS-Zeit verglichen haben: „Man hat zwar Taschenlampen, also Handyleuchten in den Himmel gehalten. Aber es sah so ein bisschen aus wie 1933 die Fackelmärsche der Nazis“, sagte der 52-Jährige während einer Veranstaltung am 18. Januar in Gera.
„Fackelmarsch“-Vergleich könnte strafbar sein
Welche Passagen von Höckes Rede durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden, teilte die Behörde nicht mit. Nach dpa-Informationen beziehen sich die Vorermittlungen aber auf den NS-Vergleich. In diesem Kontext wird geprüft, „ob die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben sein könnten“, erklärte der Sprecher.
Das zweite mögliche Vergehen des AfD-Politikers ist auf den 3. Oktober 2022 datiert. Die in seiner Rede zum Angriff Russlands auf die Ukraine getätigten Aussagen werden laut Staatsanwaltschaft überprüft. Auch hier steht der Vorwurf der Volksverhetzung im Raum.
Zwei weitere Verfahren drohen
Am 18. April war bereits ein Verfahren gegen Höcke am Landgericht Halle gestartet, weil der AfD-Politiker 2021 die verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) „Alles für Deutschland“ während einer Veranstaltung in Merseburg öffentlich ausgesprochen haben soll. Am Dienstag teilte das Landgericht nach zwei von vier Verhandlungstagen mit, Höcke habe bei einer Verurteilung lediglich mit einer Geldstrafe zu rechnen. Einen Gefängnisaufenthalt muss der Politiker nicht befürchten.
Demnächst muss sich Höcke außerdem vor dem Landgericht im thüringischen Mühlheim wegen möglicher Volksverhetzung verantworten. Ein Telegrambeitrag Höckes zu einem tödlichen Messerangriff 2022 durch einen Somalier im rheinland-pfälzischen Oggersheim hatte zu Ermittlungen geführt. Sollte die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen veranlassen, könnte es zu weiteren zwei Verfahren innerhalb weniger Monate kommen.
Damit der Partei- und Fraktionsvorsitzende der AfD im thüringischen Landtag angeklagt werden kann, müssen die Ermittlungsbehörden eine Auflösung der Immunität eines Abgeordneten beim Justizausschuss des Landtags beantragen.
Offensichtlich lässt sich die Justiz vom linksextremen Regime vor den Karren spannen um die demokratische parlamentarische Opposition zu bekämpfen. Niederträchtig, geschichtsvergessen und dumm!
Bis zur nächsten Bundestagswahl werden die „Guten“ nun Höcke mit Klagen und Vorwürfen überziehen. Das Ziel ist sonnenklar: die Dämonisierung der AfD. Sie sollen abgestempelt und zu Außenseitern gemacht werden, damit die Ampel + CDU ungestört weitermachen können wie bisher. Demos gegen rechts, Meinungsmache im ÖRR, Denunziationsportale usw. – alles ist darauf ausgelegt die Opposition zu unterdrücken.
Schon gewussst?
Dr Alice Weidel soll beim Griechen einen Uzo umsonst entgegen genommen haben. Verdacht der Bestechung durch griechischen Spion………
Im Ernst: Alles, was man gegen die AfD ausgräbt, schweisst mich stärker mit der AfD zusammen. Deokraten müssen diese Partei wählen, unterstützen.
Taschenlampen gehören jetzt also zu den „Symbolen des Staates“. Man lernt eben nie aus. Ich würde mich ja für den Lacher am Morgen bedanken, wenn das alles nicht so todernst und himmeltraurig wäre.
DAS soll Volksverhetzung sein? Dieser Paragraph gehört mal sehr eindeutig definiert und zurückgestutzt auf das, was früher mal damit gedacht war. Inzwischen wird m.E. dieser Paragraph sehr gerne genutzt, um missliebige Meinungen zu diskriminieren…
Da wollen jetzt die abgehalfterten Ampelreste Herrn Höcke
auf Gedei und Verderb noch schnell los werden, bevor sie
auf nimmer Wiedersehen bei den kommenden Wahlen
verschwinden. Der Bürger durchschaut das Meilenweit gegen
den Wind. Was ist das nur für eine armseelige Truppe die
so etwas nötig hat. Man kann jetzt wirklich nur noch auf
einen Erdrutsch Sieg der AFD hoffen und das danach bei
den Ampelversagern heftig aufgeräumt wird. Von denen sind
sicherlich einige auch knastreif.
Vergleiche mit Nationalsozialismus bekommt man von den Propagandaanstalten und den Altparteien mehrfach täglich. ECHTE Volksverhetzung ebenso.