Dresden
„Hau ab!“: Scholz bei SPD-Wahlkampfauftakt ausgebuht
Beim Wahlkampauftakt der SPD in Dresden wird Bundeskanzler Olaf Scholz mit einem gellenden Pfeifkonzert begrüßt. Scholz hat für den Protest jedoch nur Hohn und Spott übrig. Er bedanke sich bei seinem „Fanclub“, wie er selbst erklärt.Compact-Verbot
Über 80 Seiten versucht Faesers Ministerium eine Begründung zu konstruieren – teilweise wird es haarsträubend
In einem rund 80-seitigen Dokument führt das Bundesinnenministerium aus, weshalb das Compact-Magazin hätte verboten werden müssen. Die Begründung ist teilweise haarsträubend. So vertrete Compact etwa ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept“, da man von „Remigration“ spreche.Hendrik Zörner
Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands fordert nicht mehr mit AfD-Vertretern zu sprechen
Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalismus-Verbandes fordert nicht mehr mit AfD-Vertretern das Gespräch zu suchen. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte grundsätzlich der AfD keine Plattform mehr bieten.
Analyse
Compact-Verbot: Für Faeser geht es jetzt um alles
Das Verbot des Compact-Magazins ist ein in der Bundesrepublik beinahe einmaliger Vorgang. Faeser setzt damit alles auf eine Karte, denn sollte das Verbot vor Gericht nicht standhalten, müsste die Innenministerin eigentlich zurücktreten.EuGH-Urteil
Schwere Schlappe für von der Leyen: EU-Kommission muss Details über Impfstoff-Verträge offenlegen
Ursula von der Leyen wird vom Europäischen Gerichtshof mangelnde Transparenz attestiert. Die EU-Kommission muss deswegen nun Details zu den Impfstoffverträgen öffentlich machen. Für von der Leyen kommt das Urteil zur Unzeit.Compact-Verbot
„Faschistische Maßnahme“ – so sieht Jürgen Elsässer die Razzia
In einem Livestream hat sich Jürgen Elsässer zu dem Verbot von Compact und den Razzien geäußert. Elsässer bezeichnet dies als einen „ungeheuerlichen Eingriff“ in die Pressefreiheit – man wolle das oppositionelle Lager einschüchtern.Compact-Razzia
„Verletzung des Dienstgeheimnisses“ – Frau Faeser, wer hat die Presse informiert?
Die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Faeser muss daher aufarbeiten, wie Informationen über das Verbot und die Durchsuchungen bei Compact an die Presse durchgestochen werden konnten.
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