Verstoß gegen Schuldenbremse
Brandenburg: Verfassungsgericht kippt zwei Milliarden Euro schweres Schuldenpaket
Zwei Milliarden Euro neue Schulden hat das Land Brandenburg mit dem „Brandenburg-Paket“ zur Bekämpfung der Energie-Krise aufgenommen. Jetzt hat das Landesverfassungsgericht das Sondervermögen gekippt - es verstößt gegen die Schuldenbremse.
Zwei Milliarden neue Schulden – das nahm das Land Brandenburg im Rahmen des „Brandenburg-Paket“ auf sich, um die Folgen der hohen Energiepreise abzumildern. Im Dezember 2022 wurde dafür extra die Notlage aufgrund der Energiekrise in dem ostdeutschen Bundesland ausgerufen. Zu Unrecht, fanden die 23 Abgeordneten der Brandenburger AfD-Fraktion. Sie klagten gegen das „Brandenburg-Paket“ – und bekamen vom Brandenburger Landesverfassungsgericht nun in Teilen recht.
Grundsätzlich war die Feststellung der Notsituation aufgrund der Energiekrise nach Auffassung des Gerichts zwar gerechtfertigt, der Gesetzgeber „habe aber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notsituation und den geplanten Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang dargelegt“, begründete das Landesverfassungsgericht sein Urteil.
Weiter heißt es: „Die Ausführungen des Haushaltsgesetzgebers zu der erforderlichen Prognose, dass und wie durch die erhöhte Kreditaufnahme die Notsituation beseitigt oder abgemildert werden soll, erlaubten dem Verfassungsgericht keine hinreichende Vertretbarkeits- bzw. Plausibilitätskontrolle.“
Einfach ausgedrückt: Die Landesregierung hat zwar mit ihrer Einschätzung, dass es eine Notlage gibt, recht, die Begründung, wie diese mit den Schulden behoben werden soll, konnte sie aber nicht liefern. Damit verstößt das Brandenburg-Paket gegen die Schuldenbremse, die in der Landesverfassung festgeschrieben ist.
Keine gezielte Mittel-Vergabe
Von den zwei Milliarden Euro waren 700 Millionen Euro für die Kommunen im Land vorgesehen. Dort wurde es jedoch alles andere als gezielt genutzt. Man finanzierte Maßnahmen im Bereich Schulbau, Klimaschutz und unterstützte Vereine – also Projekte, die mit der Energiekrise gar nicht unmittelbar in Zusammenhang standen.
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Auch in Fahrzeuge wurde investiert. So bekam die Polizei sechs voll ausgestattete Einsatzleitfahrzeuge, um unabhängig von Polizeigebäuden agieren zu können. 650.000 Euro sind dafür vorgesehen, ein sondergeschützten SUV zu kaufen – er soll gegen Schüsse und Sprengkörper schützen und dazu dienen, Einsatzkräfte an kritische Infrastruktur heranzuführen.
Orientierung am Bundesverfassungsgericht
Bei der Urteilsfindung hat sich das Landesverfassungsgericht nach eigener Aussage am Bundesverfassungsgericht orientiert. Dieses hatte Ende 2023 das Sondervermögen der Ampelregierung für nichtig erklärt. Die Ampel wollte ursprünglich 60 Milliarden Euro, die als Schulden für die Bekämpfung von Corona aufgenommen worden waren, für den Klimaschutz verwenden (Apollo News berichtete).
Es gibt jedoch ein Schlupfloch, von dem auch die Regierung in Brandenburg profitiert: Das Urteil des Landesverfassungsgerichts hat keine Auswirkung auf die bereits ausgezahlten Beträge. Denn es gibt „keine Rückabwicklungspflichten“. Es widerspricht nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts dem allgemeinen Rechtsgedanken, wonach „unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt nicht rückwirkend aufgehoben“ werden.
Hätte das Verfassungsgericht geurteilt, dass das Geld zurückgezahlt werden muss, wäre es wohl zu einem riesigen Chaos gekommen. Die Kenia-Koalition in Brandenburg hat also Glück im Unglück, denn der Großteil des Sondervermögens ist nach anderthalb Jahren bereits ausgezahlt.
Die böse vom Verfassungsschutz beobachtete AFD sorgt dafür das die Brandenburgische Regierung die Verfassung beim Haushalt einhält ?
Lange Rede kurzer Sinn: wer Recht bricht, ist ein Rechtsberecher.
Das sollte jedem Wähler in diesem Jahr und Brandenburg geläudfig sein und einer Überlegung wert sein, ob man Rechtsbrechern seine Stimme gibt.
Beispiel Saarland: 13 Fonds „Sondervermögen“ aus der langjährigen Koalitionsregierungszeit der CDU/SPD im Saarland waren 2022 genug!
Jetzt setzt die SPD der Verschuldung in Brandenburg die Krone auf. Jetzt können die dortigen sozialdemokratischen Volksvertreter selbst Zinsen und Tilgung berechnen. Ob sie dann „mit gutem Gewissen“ zugestimmt hätten, wage ich ernsthaft zu bezweifeln! Die Menschen im Lande werden sich Gesichter und Namen dieser amtierenden Regierung merken, welche sie in eine generationenübergreifende Verschuldung treiben will. Da bin ich mir sicher!
Wieso „Sondervermögen“…??? ..es sind neue Schulden und nichts anderes. Wenn die Verursacher dieser Schulden mit ihrem Vermögen dafür haften müssten,hätte ich gegen den Begriff nichts.
Die „undemokratische AFD“ setzt sich dafür ein das die Verfassung geachtet wird. Soviel dazu weil es immer heißt die AFD will das Land ruinieren.
Find ich gut… 😀
Das Gericht sollte so objektiv sein und feststellen, daß die Notsituation der Energiekriese durch eine verfehlte Politk selbst verursacht wurde und nicht nur bestätigen, daß es eine Notsituation gibt. Das mag verfahrensrechtlich evtl. falsch sein, aber den Politikern sollte dringend der Spiegel (nicht das Relotiusblatt) vorgehalten werden.