Brandenburg
LKA ermittelt in 30 Fällen wegen „L’amour toujours“-Gesängen
Obwohl die Staatsanwaltschaft Neuruppin die ausländerfeindlichen Parolen zu „L'amour toujours“ derzeit für nicht strafbar hält, ermittelt das LKA in Brandenburg in 30 Fällen wegen Volksverhetzung. Die Polizei ruft Bürger dazu auf, ähnliche Fälle umgehend zu melden.
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Wegen ausländerfeindlicher Gesängen zu Gigi D’Agostinos Party-Hit „L’amour toujours“ ermittelt das Landeskriminalamt Brandenburg in zahlreichen Fällen wegen Volksverhetzung – obwohl die Staatsanwaltschaft das Vergehen derzeit als nicht strafbar einstuft. Dennoch sammelte das LKA infolge des Sylt-Videos 30 Fälle, in denen die Zeilen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen worden sein sollen, berichtet die Märkische Oderzeitung.
Auf Sylt hatte eine Gruppe junger Erwachsener die umstrittenen Parolen während des Pfingstwochenendes Mitte Mai zu „L’amour toujours“ gesungen. Ein Video der Veranstaltung verbreitete sich schnell in den sozialen Medien. Als öffentliche Reaktion drohten einigen Teilnehmern, die in diesem Video zu sehen waren, arbeitsrechtliche Konsequenzen, eine Studentin soll sogar von der Hochschule der angewandten Wissenschaften in Hamburg exmatrikuliert werden (Apollo News berichtete).
In der Folge kam es deutschlandweit zu ähnlichen Vorfällen. Die Polizei schritt in zahlreichen Fällen ein. In Magdeburg kontrollierten Beamte beispielsweise die zwei Insassen eines Autos, nachdem eine Passantin angegeben hatte, ausländerfeindliche Gesänge vernommen zu haben. In Mönchengladbach löste die Polizei eine Geburtstagsfeier in einem Kleingarten auf, nachdem eine Anwohnerin gemeint hatte, die „Ausländer raus“-Gesänge vernommen zu haben (Apollo News berichtete hier und hier).
Seit dem ausschlaggebenden Pfingstwochenende auf Sylt wurden dem LKA in Brandenburg 30 ähnliche Fälle gemeldet, bestätigte eine Polizeisprecherin der MOZ. Demnach seien Strafanzeigen wegen Volksverhetzung eingetragen und polizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden – obwohl die Staatsanwaltschaft Neuruppin die ausländerfeindlichen Gesänge derzeit für nicht strafbar hält.
Dennoch würde die Polizei unabhängig von der Behörde die „Begleitumstände“ untersuchen, erklärte die Polizeisprecherin. Denn in einzelnen Fällen könnten strafbare Vergehen festgestellt und geahndet werden, zum Beispiel das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole, beispielsweise durch das Zeigen eines Hitlergrußes – obwohl das dann wiederum ein neuer Straftatbestand wäre.
Um möglichst viele Fälle aufklären zu können, ruft das LKA die Bürger in Brandenburg jetzt sogar dazu auf, die Polizei zu informieren, wenn sie einen solchen Fall beobachten, „sodass Personalien bekannt gemacht, Beweismittel erhoben und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können“, sagte die Sprecherin.


Gegen die ermittelnden Beamten, bzw. deren Weisungsbefugte sollte Strafanzeige erstattet werden, siehe:
Strafgesetzbuch (StGB), § 344 Verfolgung Unschuldiger
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__344.html
Willkommen im Land der Blockwarte. „Nie wieder ist jetzt“ gilt wohl nicht universell.
Seit der Haschisch-Legalisierung kann man sich halt nicht mehr mit super Ermittlungs-Erfolgen gegen Schulhof-Kiddies schmücken, und bevor der Polizei langweilig wird, sucht sie sich ein neues, ebenso ungefährliches Betätigungsfeld. Da wo die wahren Verbrechen/Straftaten passieren wird ja gerne mal mit Abwesenheit geglänzt.
Man kann schon sagen: wo die Polizei ist, ist es sicher – sonst wäre die Polizei nicht dort.
Gegen wen die Polizei hier ermitteln MUSS ist gem. StGB § 164, Abs. 1 offensichtlich.
Strafgesetzbuch (StGB), § 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Haben Sie nichts anderes zu tun?
Wegen Volksverhetzung könnte man täglich neu gegen die Bundesregierung ermitteln, aber da trauen sie sich nicht ran…
Die Polizei hat wohl auch nichts anderes mehr zu tun. Einfach lächerlich.
Schön, das unsere Polizei genug Zeit hat, um sich mit diesen wirklich gravierenden Vorfällen zu befassen.