Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen
NDR feiert Bewährungsurteil für Vergewaltiger als „Erfolg, kein Skandal“
Ein Bewährungsurteil für acht Vergewaltiger in Hamburg hat im ganzen Land Unverständnis, Wut und Entsetzen ausgelöst. Der NDR verteidigt nun die verantwortlichen Richter - das Urteil sei ein „Erfolg“ für die Justiz und die Kritiker Rechtsstaatsgegner.
Das lasche Urteil für eine Gruppe junger Vergewaltiger in Hamburg hat bundesweit für Entsetzen und Unverständnis gesorgt. Das Jugendgericht der Hansestadt erklärte die Verdächtigen zwar nicht für unschuldig, setzte die Urteile aber in acht von neun Fällen zur Bewährung aus.
Die Verurteilten begingen im September 2020 eine Gruppenvergewaltigung an einer damals 15-Jährigen. Das Mädchen hatte lediglich eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht, einem beliebten Treffpunkt in Hamburg. Die betrunkene Teenagerin wurden dann von der Gruppe junger Männer, bestehend aus mehreren Syrern, einem Montenegriner, einem Kuwaiter, einem Afghanen und einem Armenier sowie mehrere Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft, über Stunden hinweg vergewaltigt und missbraucht. Aber für die verantwortlichen Richter stand vor allem die Resozialisierung der Täter im Vordergrund – so zumindest ist die Erklärung des Gerichts zu verstehen. Man wolle die Täter ja noch erziehen können. Und überhaupt: Gesichtspunkte wie „Vergeltung und Generalprävention“ dürften „keine Rolle spielen“.
Die auf den Urteilsspruch folgende Empörung war erwartet worden – und diverse Vertreter aus Politik und Medien stellen sich vor die Kuschel-Richterin. So solidarisierte Grünen-Urgestein Renate Künast sich mit der Richterin, äußerte öffentlich aber kein Wort des Bedauerns über die Tat selbst. Jetzt ist auch der NDR für die Richterin und ihr Skandal-Urteil in die Bresche gesprungen.
„Urteil ist ein Erfolg, kein Skandal“
In einem Kommentar für den Fernsehsender erklärt Gerichtsreporterin Elke Spanner, das Urteil zu einem Erfolg um. Wenn acht von neun überführten Triebtätern nach dem Prozess auf freien Fuß kommen, ist das für NDR-Journalisten scheinbar ein Triumph des Rechtsstaates: „Das Urteil ist ein Erfolg, kein Skandal“, sagt Spanner in die Kamera.
Dass die Ermittlungsarbeit überhaupt die Täter erfolgreich überführen konnte, sei schon der erste Erfolg, meint die Journalistin. „Die Polizei hat es geschafft, die Vergewaltiger zu identifizieren – Hut ab.“ Das sei angesichts der Tatsituation in einem hoch frequentierten Park gar nicht selbstverständlich. Dann feiert Spanner die Reform des Sexualstrafrechts 2016, die die sogenannte „Nein heißt Nein“-Regel gesetzlich verankerte. Erst durch diese Reform könnten die Täter überhaupt verurteilt werden – auch das sei ein Erfolg des Rechtsstaates. Die Kritiker hingegen wären diejenigen, die „den Rechtsstaat mit Füßen“ treten würden, meint Spanner. „Das deutsche Strafrecht [folgt] nicht dem Grundsatz: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Erst recht nicht bei Jugendstrafverfahren. Die Strafe hat ein Ziel – die jungen Täter vom falschen Weg auf den richtigen zu führen.“
Kritik an der Richterin sei außerdem unangebracht, weil diese ja nur entsprechendes Recht umsetze, behauptet die Journalistin. Aber das Jugendstrafrecht sieht auch eine Schwere der Schuld vor, die eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht erlaubt. Und wo wäre eine solche Schwere der Schuld gegeben, wenn nicht bei einer brutalen Gruppenvergewaltigung? Dass ausgerechnet eine Frau sich vor die Kamera stellt und im Endeffekt eine solche Vergewaltigung bagatellisiert, hat eine besonders eklige Komponente.


Was in der Realität passiert ist, daß wir eine Mehr-Klassen-Justiz haben: Klimakleber werden nicht belangt, obwohl die Schäden in die Millionen gehen. Zugewanderte muslimische Vergewaltiger müssen nicht in Haft. Otto Normalverbraucher wird schon fürs Falschparken mit der vollen Härte des Ordnungsamtes bestraft.
Fazit: linksgrün und zugewandert wird nachsichtig behandelt. Steuerzahlende Bürger trifft die volle Härte.
§ 177StGB Sexuelle Nötigugng: 1-15 Jahre Haft!!!
Von Bewährung steht da nichts! Die Richterin sollte sich schämen!
Das Urteil hätte anders gelautet, wenn die Tochter der Richterin (oder eines anderen Richters oder höhergestellter Person) betroffen wäre!
Und das im Namen des Volkes -Pfui Teufel!!!
Wie kann eine „feministische Partei“ so etwas gut heißen?
Ich kann mich noch an einen Spielfilm aus den 1980er Jahren erinnern. Jodi Foster war die Hauptdarstellerin. Dieser Film handelte um Vergewaltigung und die laschen Konsequenzen, mit denen Täter rechnen konnten. Er galt als „feministischer“ Film, obwohl er eine WAHRE Ungerechtigkeit anprangerte und auf diesen Mißstand aufmerksam machte. Tatsächlich hat sich in den USA dahingehend einiges geändert.
Was für eine Scheinheiligkeit dieser Parteien! Wie kann man einerseits feministisch sein und einen Spruch von Adenauer streichen, weil er ihnen nicht feministisch genug war und andererseits eine 15-Jahre junge Frau so derart im Stich lassen. Wo ist hier die Gerechtigkeit?!
Da ist es Wurscht, ob die Täter von sonstwoher kommen, wobei es diesem Mädchen nicht passiert wäre, hätte man diese Kerle niemals erst hier her gelassen! Aber solche Tiere haben es nicht verdient, frei durch die Straßen zu wildern!
Hast du als 19jähriger Deutscher mit deiner 15jährigen Freundin Sex, gehst du in den Knast.
Guten Tag,
ich habe als Reaktion auf den Kommentar von Frau Spanner mein Unverständnis direkt an der Quelle kundgetan.
Journal Hamburg
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/Kontakt-zur-Fernsehredaktionen,kontakt822.html
Evtl. können Sie dies auch tun.
Freundliche Grüsse und grossen Dank an die Redaktion von Apollo News
Daniel D.
„Die Rache ist mein; ich will vergelten“. Hebräer 10,30.
Das gilt auch für Vergewaltigerfeundinnen wie Künast, Spanner und die Richterin.
Ich werde dafür beten. Jeden Tag.
Sofern ich richtig orientiert bin, waren die angeblichen jugendlichen Täter zum Tatzeitpunkt durch die Bank volljährig ! Es ist also weniger zu erörtern, dass die auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden konnten, sondern: warum das gemacht wurde ?
Dieselben Leutchen, die seit Jahren vehement ein Wahlrecht für Jugendliche fordern, behaupten notorisch deren reduzierte Strafunmündigkeit und deshalb die Ausweitung des Jugendstrafrechts bis weit in die Altersgruppe 20.
Ganz nach dem Motto: wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.
Diese permanente Anwendung multipler Maßstäbe kotzt nur noch an. Und damit ist noch nicht mal die evident sehr unterschiedliche „Rechtsprechung“ entlang der ethnischen Gruppenzugehörigkeit von Täter/Opfer angesprochen – die auch in diesem Fall ins Gesicht springt.