Grundsatzurteil
Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen
In einem Grundsatzurteil beschließt das Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder dürfen wegen ihrer Parteimitgliedschaft keine Waffen besitzen. Auch von Konsequenzen für Beamte oder Soldaten, welche die Partei unterstützen, schreibt das Gericht.
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Urteile von „grundsätzlicher Bedeutung“: Mitglieder von Parteien, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurden, gelten als waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen keine Waffen besitzen – auch, wenn die Partei nicht verboten ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei miteinander zusammenhängenden Urteilen am Montag entschieden. In den Verfahren ging es um zwei Mitglieder der AfD.
Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, dass die bloße Mitgliedschaft in einer solchen Partei „nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ führt. Das gilt auch für die zwei AfD Mitglieder, die geklagt hatten, weil die Bundespartei der AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft sei.
Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist die Einschätzung der Verfassungsschutzämter „ein gewichtiges Indiz“. Außerdem hätte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 13. Mai 2024 die Einstufung der AfD bestätigt hat. Dem habe sich „die Kammer angeschlossen“.
Geklagt hatte ein Ehepaar: Die beiden AfD-Mitglieder wollten sich gegen den Entzug ihrer Waffenbesitzkarte wehren, müssen nun aber ihre Schusswaffen und die dazugehörige Munition abgeben. Nach Berichten von LTO handelt es sich bei den beiden offenbar um Waffen-Liebhaber. Bei dem Ehemann sei es nämlich um insgesamt 197 Waffen gegangen, bei der Ehefrau um 27.
Das Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz (GG) werde laut dem Verwaltungsgericht durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts nicht verletzt. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolge nämlich personenbezogen, vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze der Artikel nicht.
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Die beiden AfD-Mitglieder können wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Urteile Berufung einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet.
„…wegen ihrer Parteimitgliedschaft….“. Das ist nicht zu fassen!
Wieder einmal wird ein Oberverwaltungsgericht in ein paar Monaten die Sache komplett anders sehen! 😉
Rechtseinschränkung wegen Zugehörigkeit zur Opposition – ein weiterer Schritt weg vom demokratischen Rechtsstaat und hin zum offenen Neofaschismus.
Mein Nachbar ist Anwalt und sagte, man sollte mehr Richter wegen Rechtsbeugung in den Knast bringen.
Viele Polizisten wählen die AfD, müssen die jetzt ihre Waffen abgeben?
Faeser und Haldenwang starten jetzt die Palette der Einschüchterungsversuche. Nachdem die AFD ihren Parteitag mit viel Erfolg durchgeführt hat und die sog. „ Verteidiger der Demokratie“ dafür gesorgt haben, dass ca. 30 Polizisten verletzt wurden, konnten die Wähler sehen wieder einmal sehen, wo die Feinde der Demokratie stehen. Ganz Europa schaut mittlerweile besorgt auf Deutschland und seine Entwicklung. Ich hoffe, dass es noch unabhängige, mutige Richter gibt, die sich dieser Willkür entgegen stellen.
„Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolge nämlich personenbezogen, vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze der Artikel nicht.“
Welch herrlicher Unsinn !
Wenn sie personenbezogen ist, kann sie nicht parteibezogen sein.
Dieses Urteil hat keinen Bestand.
An solchen „Urteilen“ kann jeder der will sehen, dass wir uns nicht mehr in einem Rechtsstaat befinden.